Covid-19 und meldepflichtige Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen: Wie Sie das Gesundheitsamt informieren können COVID is not over, 17. August 202420. August 2024 Die Gesundheit der Bevölkerung genießt in Deutschland generell einen hohen Stellenwert. Dies gilt insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Pflegeheime, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Meldepflicht vor. Diese gilt nicht nur für Ärzte und Labore, sondern auch für die Leiter der betroffenen Einrichtungen. Im Falle von Covid-19 kommt es jedoch seit dem Wegfall der verpflichtenden Maßnahmen häufiger vor, dass keine Meldung erfolgt. In diesen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass auch Privatpersonen wie Eltern oder Angehörige das Gesundheitsamt informieren können, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Erkrankung nicht gemeldet wurde. § 33 IfSG: Die Meldepflicht in Gemeinschaftseinrichtungen § 33 des Infektionsschutzgesetzes regelt die besondere Verantwortung von Gemeinschaftseinrichtungen. Träger solcher Einrichtungen sind verpflichtet, bei Auftreten bestimmter meldepflichtiger Krankheiten unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Diese Vorschrift umfasst alle Arten von Gemeinschaftseinrichtungen, darunter Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeheime, aber auch Ferienlager. Ziel ist es, Infektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Ausbreitung zu verhindern. Covid-19 ist eine der Krankheiten, die gemäß § 6 IfSG – auch nach Abschaffung der letzten Corona-Schutzmaßnahmen – weiterhin unverzüglich gemeldet werden müssen. Die Meldung ermöglicht es dem Gesundheitsamt, die aktuelle Infektionslage zu überwachen und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren, damit betroffene Personen gewarnt und sensibilisiert werden können. Wenn Einrichtungen nicht reagieren: Möglichkeiten zur Meldung Wenn Zweifel bestehen, dass eine Einrichtung ihrer Meldepflicht nicht sofort nachkommt, können in solchen Fällen auch Einzelpersonen das Gesundheitsamt direkt informieren. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann relevant, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Infektion besteht und keine geeigneten Maßnahmen, wie das Informieren möglicher Kontaktpersonen oder eine freiwillige Isolierung, ergriffen wurden. Außerdem zeigt eine Meldung den verantwortlichen Stellen, dass das Thema weiterhin ernst genommen wird und nach wie vor Beachtung finden sollte. Sollte also der Eindruck entstehen, dass in einer Gemeinschaftseinrichtung eine meldepflichtige Krankheit nicht gemeldet wurde, kann das zuständige Gesundheitsamt direkt kontaktiert werden. So informieren Sie das Gesundheitsamt über mutmaßliche Covid-19-Infektionen: Information sammeln: Sammeln Sie zunächst alle relevanten Informationen. Dies umfasst den Namen der Einrichtung, die Anzahl der betroffenen Personen und gegebenenfalls vorhandene Testergebnisse. Zuständiges Gesundheitsamt finden: Nutzen Sie das Online-Tool des Robert Koch-Instituts unter https://tools.rki.de/PLZTool/de-DE, um das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt zu finden. Kontaktaufnahme: Rufen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt an oder senden Sie eine E-Mail. Stellen Sie sicher, dass Sie die gesammelten Informationen bereitstellen und auf den Verdacht eines Covid-19-Ausbruchs hinweisen. Zitat der Rechtslage: Weisen Sie auf die rechtlichen Grundlagen hin, um Ihre Meldung zu untermauern: »Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 6 in Verbindung mit § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Verdacht eines Covid-19-Clusters in der Gemeinschaftseinrichtung [Name der Einrichtung] mit.« Weitere Anweisungen befolgen: Warten Sie auf Rückmeldung des Gesundheitsamts und folgen Sie den Anweisungen, die Ihnen gegeben werden. Fazit: Ein aktiver Beitrag zur Gesundheit Das Infektionsschutzgesetz bietet klare Leitlinien zum Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen. Dennoch bleibt es wichtig, wachsam zu sein und das Gesundheitsamt einzuschalten, wenn Zweifel bestehen. Eine Meldung kann dazu beitragen, die Gesundheit anderer zu schützen. In einer Zeit, in der gefährliche Infektionskrankheiten wie Covid-19 weitgehend ignoriert werden, ist es unerlässlich, die verfügbaren Mittel entschlossen zu nutzen. Gemeinsam für Gesundheit Ratgeber ⭐️