Maskentragen in der Schule COVID is not over, 6. August 202322. Juli 2024 Baden-Württemberg Stand 27.03.2023 Können Schulen es untersagen, wenn Schülerinnen und Schüler freiwillig eine Maske tragen möchten? Nein, die Entscheidung, eine medizinische Maske (oder eine FFP2-Maske) zum Schutz vor Infektionen zu tragen, obliegt dem Schüler bzw. der Schülerin. Die Schule kann das Tragen derartiger Masken nicht verbieten. FAQ SchuleHier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Betrieb von Schulen während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021-2022. Die Fragen und Antworten beinhalten unter Anderem das Testen der Erwachsenen und Kinder, Maskenpflicht und sonstige Regelungen.Weiterlesenkm-bw.de Bayern Stand Schuljahr 2022/2023 In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden. Im öffentlichen Personennahverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske für Fahrgäste ab 6 Jahren empfohlen. Coronavirus SARS-CoV-2:Aktualisierte Hygieneempfehlungen für die bayerischen SchulenWeiterlesenwww.km.bayern.de Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 01.03.23) Berlin Stand 03.11.2022 In der Schule kann selbstverständlich freiwillig eine medizinische Maske getragen werden. Durch das Maskentragen des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals kann die Schülerschaft zusätzlich motiviert werden eine Maske zu nutzen. Zur Unterstützung des freiwilligen Infektionsschutzes hat vor und in den Herbstferien die Auslieferung der medizinischen Masken und der FFP2-Masken begonnen. In der Woche nach den Ferien (07.11.2022 – 11.11.2022) werden die übrigen Schulen mit Masken beliefert. Bitte stellen Sie die FFP2-Masken dem Personal für Exkursionen, Klassenfahrten und sonstige Aktivitäten, bei denen eine FFP2- Maskenpflicht vorgeschrieben ist, zur Verfügung. Alle Schutzmaßnahmen stehen weiterhin unter dem Vorbehalt medizinischer Empfehlungen und rechtlicher Grundlagen. Briefe an Schulen – Berlin.deAuf dieser Seite finden Sie die Briefe an die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit Vorgaben und Hinweisen zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen.Weiterlesenwww.berlin.de (Schutzmaßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie im Herbst – Schuljahr 2022/2023) Brandenburg Stand 30.03.2022 Die Maskenpflicht in Schulen und Horten ist aufgehoben, das freiwillige Tragen von Masken bleibt möglich. Chronologie | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)Nachfolgend ist auszugsweise dargestellt, was die Landesregierung und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Schulleitungen und Schulen, die Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Weiterbildungs- und Sporteinrichtungen unternehmen, um dem Infektionsgeschehen wirksam zu…Weiterlesenmbjs.brandenburg.de Bremen Stand 01.02.2023 Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich – wie auch schon vor den Ferien – möglich. Corona-Verordnungen – Die Senatorin für Kinder und BildungDer Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 21.06.2022 eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie enthält folgende Regelungen:Weiterlesenwww.bildung.bremen.de Hamburg Stand 29.11.2022 Durch das Tragen von medizinischen Masken werden Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, wird so deutlich verringert (Fremdschutz). Die Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen ist ab dem 1. Mai 2022 aufgehoben. Es liegt in der individuellen Entscheidung von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern sowie allen schulischen Beschäftigten, ob sie persönlich freiwillig eine Maske in der Schule tragen möchten. Es kann keine Gremienbeschlüsse o.Ä. geben, die die Maskenpflicht in Schule oder einzelnen Lerngruppen verpflichtend vorsehen. Schule HamburgSchule Hamburg: Alles zum Thema Hamburger Schulen wie Privatschulen, das Hamburger Schulgesetz oder Sonderschulen. Informieren Sie sich hier.Weiterlesenwww.hamburg.de (Muster-Corona-Hygieneplan für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg) Hessen Stand 04.03.2022 Die Aufhebung der Maskenpflicht bedeute natürlich nicht, dass Kinder und Jugendliche im Unterricht keine Maske mehr tragen dürften, betonte der Kultusminister. „Wer sich mit Maske sicherer fühlt, darf sie selbstverständlich weiterhin tragen.“ Ab Montag entfällt in Schulen die Maskenpflicht am PlatzLorz: „Die Infektions- und Quarantänezahlen in unseren Schulen sinken deutlich. Deshalb geben wir den Kindern und Jugendlichen ein Stück Freiheit zurück.“Weiterlesenkultusministerium.hessen.de Mecklenburg-Vorpommern Stand 15.02.2023 Eine Maskenpflicht besteht im schulischen Kontext nicht mehr. Jede Person entscheidet selbst, ob sie eine Maske trägt oder nicht. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung. Von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird das Tragen insbesondere in zwei Konstellationen empfohlen: zum einen im Fall einer allgemeinen ARE-Welle (Erkältungskrankheiten), wenn enger Kontakt zu anderen Personen im Innenraum besteht, zum anderen, wenn man selbst erkältungstypische Symptome aufweist, dennoch keinen gesundheitlichen Zustand aufweist, der ein Fernbleiben aus der Schule, nach eigener Wahrnehmung, rechtfertigen würde. Regelungen für den Schulbetrieb – Regierungsportal M-VEs hat sich gezeigt, dass sich die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Phasenmodells, neben den coronabedingten Einschränkungen auch auf weitere krankheitsbedingte Einschränkungen, als geeignetes Instrument zur Bewältigung des Schulalltags erwiesen hat. Dementsprechend wird der Zeitraum der erwei…Weiterlesenwww.regierung-mv.de Niedersachsen Stand 01.02.2023 Natürlich gibt es Schülerinnen und Schüler, die zum Schutz der Angehörigen dennoch Vorsicht walten lassen und Masken tragen. Umsichtiges Verhalten ist natürlich weiterhin möglich. Und unabhängig davon, ob eine Absonderungspflicht gilt oder nicht, die Schulregeln besagen: Wer krank ist und Symptome hat, bleibt zuhause, bis Symptomfreiheit gegeben ist – ganz gleich welche Infektion. Zum Schutz anderer.“ Corona-Schutzmaßnahmen in Schule und KiTa: vom Land bis Ostern – Absonderungspflicht läuft aus | Nds. KultusministeriumDas Bundes- und Landesgesundheitsministerium haben angekündigt, die Corona-Maßnahmen weitgehend zurückzufahren. Mit dem gestrigen Dienstag, 31. Januar 2023 ist in Niedersachsen die Absonderungsverordnung mit besonderen Regeln für corona-infizierte Personen ausgelaufen, auch die Maskenpflicht im Öffe…Weiterlesenwww.mk.niedersachsen.de Nordrhein-Westfalen Stand 25.01.2023 In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht. Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (§ 3 Absatz 3 CoronaSchVO, in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. [25.01.2023] Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-VerordnungenBeginn einer Information des MSB NRW für die SchulenWeiterlesenwww.schulministerium.nrw Rheinland-Pfalz Stand 04.04.2022 Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden. Corona . Internetportal des Landes Rheinland-PfalzNoch immer infizieren sich in Rheinland-Pfalz jeden Tag Hunderte mit dem Coronavirus. Bund und Länder haben daher umfassende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Seit dem 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April 2023 gilt ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzm…Weiterlesenwww.rlp.de (Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 4. April 2022) Saarland Stand 18.11.2022 Das freiwillige Tragen einer Maske ist jederzeit möglich und kann nicht untersagt werden. Für Lehrkräfte und das weitere pädagogische und nicht-pädagogische Personal in Schulen sowie auch für Besucherinnen und Besucher wird das Tragen einer MNS im Innenraum empfohlen, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Musterhygieneplan für die saarländischen Schulen (18.11.2022)Broschüre zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen. Aktualisierte Fassung vom 18.11.2022. Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur.Weiterlesenwww.saarland.de (Musterhygieneplan Saarland) Sachsen Stand 12.07.2022 (keine Aussage zur Möglichkeit freiwillig Maske zu tragen) Schutzmaßnahmen wie etwa eine Test- und Maskenpflicht kommen laut Herbstplan nur bei einer sich deutlich verschlechternden Pandemielage und allenfalls im Zusammenspiel mit gleichlaufenden Regelungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Betracht. Für eine mögliche Maskenpflicht an Schulen müsste der Bund ohnehin das Infektionsschutzgesetz ändern. Die jetzige Fassung des Infektionsschutzgesetzes lässt eine Maskenpflicht nicht zu. Falls eine Maskenpflicht gesetzlich möglich gemacht wird, sollen Grund- und Förderschulen davon ausgenommen werden. Aus pädagogischen Gründen und angesichts der mittlerweile gefestigten medizinischen Einschätzung zu seltenen Corona-Erkrankungen bei Kindern, ist eine Maskenpflicht für Grundschüler im Herbstplan nicht vorgesehen. Herbstplan: Keine Einschränkungen von Schul- und Kitabetrieb vorgesehen | SMK-BlogSächsisches KultusministeriumWeiterlesenwww.bildung.sachsen.de Sachsen-Anhalt Stand 09.11.2022 Eine allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände und auch im Schulgebäude besteht nicht. Das Recht jeder einzelnen Person, immer dann einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie es möchte, bleibt davon unberührt. Schulbetrieb in der Corona-PandemieDas Portal des Landes Sachsen-AnhaltWeiterlesenmb.sachsen-anhalt.de (Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2022/2023) Schleswig-Holstein Stand 10.08.2022 Wer Symptome hat, bleibt zuhause, und wer an COVID erkrankt ist, für den gilt die Quarantäne-Regelung. Anlasslose Testungen gebe es nicht, aber wer wolle, könne selbstverständlich auch weiterhin Maske tragen. „Die Maske ist und bleibt das Mittel der Wahl, um sich selbst zu schützen oder eine Infektion von vulnerablen Menschen zu vermeiden“, hob Prien hervor und rief in diesem Zusammenhang zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf. Start in das Schuljahr 2022/23Am 15. August beginnt für 361.700 Schülerinnen und Schüler wieder der Unterricht – in Präsenz. Ministerin Prien: „So viel Normalität wie möglich ”Weiterlesenwww.schleswig-holstein.de Thüringen Von besonderer Bedeutung ist nach wie vor die Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen und regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften. Zudem wird das freiwillige Tragen einer qualifizierten Maske für das Personal und Schüler*innen ab der Sekundarstufe I empfohlen. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und SportZuständig für den Bildungsbereich von der frühkindlichen Bildung, über schulische Ausbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Hinzu kommen Jugend und Sport.Weiterlesenbildung.thueringen.de (Hygiene in der Schule mit Infektionsschutz) Masken Schule